In welcher Gemeinde ist der Zweitwohnungsanteil höher als 20%? Wohnungsinventar (ARE)

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Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG, SR 702) verpflichtet alle Schweizer Gemeinden jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die Grundlage dafür bildet das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Dieses Register wird von den Gemeinden gepflegt und durch das Bundesamt für Raumentwicklung per 31.12. ausgewertet. Jährlich Ende März erfolgt die Publikation der Wohnungsinventare.

 

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Volk und Stände haben am 11. März 2012 die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ angenommen. Der neue Verfassungsartikel verlangt, dass Zweitwohnungen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungsanteil nur noch unter strengen Auflagen erstellt werden dürfen. Mit dem ZWG und der Verordnung über Zweitwohnungen (SR 702.1; ZWV) sind am 1. Januar 2016 die Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel in Kraft getreten. Um zu bestimmen, ob der Zweitwohnungsanteil über oder unter 20 Prozent liegt, werden die Einträge der Gemeinden aus dem GWR verwendet. Einzelne Register lassen sich zwischen zwei oder mehreren Gemeinden nicht vergleichen. Unterschiedliche Prozesse der Registerpflege auf Gemeindestufe, unterschiedliche Vollständigkeitsgrade der Register im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie der Pflege des Merkmals Nutzungsart machen Vergleiche ungenau. Weiter gibt es für die Gemeinden keine Pflicht, Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen oder Zweitwohnungen im GWR als solche zu kennzeichnen. Der Kartendienst Wohnungsinventar zeigt die Gemeinden, die per 31. Dezember einen Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent aufweisen. Weist eine Gemeinde neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auf, sind weitere Abklärungen notwendig. Diese Gemeinden und solche, die neu einen Zweitwohnungsanteil von unter 20% aufweisen sind über das Attribut „Verfahren“ markiert.

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