Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? Neue Karte zeigt Einschränkungen für Drohnen und Modellflugzeuge (Bundesamt für Zivilluftfahrt)
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Ferngesteuerte Multikopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Kaufhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. So gab es in diesem Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten, die im Anflug auf Basel bzw. auf Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne bemerkten.
Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge nicht in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz betrieben werden dürfen. Für eine Ausnahmebewilligung muss die Flugverkehrsleitstelle des Flugplatzes oder bei kleineren Plätzen der Flugplatzhalter angefragt werden. Rund um Flughäfen und Flugplätze mit einer Flugverkehrskontrolle gibt es zudem sogenannte Kontrollzonen, die teilweise weit über den Fünf-Kilometer-Radius hinausgehen. In solchen Zonen darf ohne Bewilligung eine Höhe von 150 Meter über Grund nicht überstiegen werden.
Mit der neuen Drohnenkarte des BAZL kann nun genau festgestellt werden, wo der Betrieb eines Modellflugzeuges oder einer Drohne ohne räumliche Einschränkung erfolgen kann:
Link auf die Medienmitteilung des BAZL vom 13.12.2016


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